Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 des AI Act, dass Unternehmen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen, sobald diese KI-Systeme bei der Arbeit nutzen. Das betrifft auch die Kollegin, die im Büro mit ChatGPT Texte entwirft. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde für den AI Act benannt. Ein Zertifikat ist für Artikel 4 nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, was Sie unternommen haben.
Wer ist von der Pflicht betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder beruflich einsetzen. Das reicht vom Chatbot auf der Website bis zum KI-Assistenten, den Ihr Team für E-Mails nutzt. Die Pflicht erstreckt sich laut Hinweispapier der Bundesnetzagentur auch auf Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI arbeiten, etwa Dienstleister oder Freelancer. Private Nutzung fällt nicht darunter.
Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“?
Das Gesetz nennt keine feste Stundenzahl. Was ausreicht, hängt davon ab, wer welche KI wofür nutzt:
- Für alle, die KI im Alltag nutzen: wie Sprachmodelle grundsätzlich arbeiten, dass sie überzeugend falsche Antworten geben können, welche Daten nicht in öffentliche Tools gehören und wann ein Ergebnis geprüft werden muss.
- Für alle, die KI einrichten oder Entscheidungen darauf stützen: zusätzlich Wissen über Grenzen, Risiken, Datenschutz und die eigenen Pflichten aus dem AI Act.
Braucht es ein Zertifikat?
Nein. Die Europäische Kommission hat in ihren Erläuterungen bestätigt, dass für Artikel 4 kein Zertifikat erforderlich ist. Viele Angebote mit „Pflichtzertifikat“ suggerieren etwas anderes. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zu Ihrem Unternehmen passen und dokumentiert sind.
Welche Folgen hat es, wenn Sie nichts tun?
Artikel 4 hat im AI Act keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Ob und wie ein Verstoß direkt sanktioniert wird, beurteilen Fachleute unterschiedlich, und eine Aufsichtspraxis gibt es noch kaum. Das größere Risiko liegt woanders: Passiert durch unkundigen KI-Einsatz ein Schaden, etwa ein Datenleck oder eine falsche Auskunft an Kunden, wird fehlende Schulung schnell zum Haftungsthema.
In fünf Schritten zur KI-Kompetenz
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt wer wofür? Fragen Sie offen nach, oft sind es mehr als gedacht.
- KI-Richtlinie: Legen Sie fest, welche Tools erlaubt sind und welche Daten nicht hineingehören, etwa Kundendaten oder Verträge in öffentliche Chatbots.
- Schulung nach Rolle: Grundlagen für alle, Vertiefung für die, die KI einrichten oder intensiv nutzen.
- Dokumentation: Halten Sie fest, wer wann welche Schulung oder Unterweisung bekommen hat.
- Auffrischen: Bei neuen Tools oder neuen Einsatzzwecken die Richtlinie und Schulung anpassen.
Ein guter Nebeneffekt: Ein eigener KI-Chat auf Ihrem Server nimmt Ihrem Team den Grund, auf öffentliche Tools auszuweichen. Wie das geht, steht in Lokale KI statt Cloud. Für den Datenschutz hilft unsere Checkliste zu KI und Datenschutz.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung oder Ihren Datenschutzbeauftragten.