Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Für Unternehmenswebsites heißt das vor allem: Wer einen KI-Chatbot einsetzt, muss erkennbar machen, dass Besucher mit einer KI schreiben. Realistische KI-Bilder oder -Videos, die echte Personen, Orte oder Ereignisse vortäuschen, müssen gekennzeichnet werden. Der sogenannte Digital Omnibus hat 2026 vor allem die Fristen für Hochrisiko-KI verschoben, die Pflichten aus Artikel 50 gelten weiter. Bei Verstößen sind Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.
Was gilt für einen Chatbot auf der Website?
Menschen müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich. In der Praxis reicht ein klarer Hinweis direkt im Chatfenster, zum Beispiel: „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Auf Wunsch übernimmt ein Mensch.“ Verstecken Sie den Hinweis nicht in der Datenschutzerklärung, er gehört dorthin, wo das Gespräch stattfindet.
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Das hängt vom Bild ab:
- Deepfakes: Bilder, Videos oder Audios, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden, müssen Sie als KI-erzeugt offenlegen.
- Erkennbare Illustrationen: Ein offensichtlich künstlerisches oder symbolisches KI-Bild, etwa ein Titelbild für einen Blogbeitrag, fällt in der Regel nicht unter die Deepfake-Regel. Ein kurzer Hinweis schadet trotzdem nicht und schafft Vertrauen.
- Anbieter von KI-Tools müssen zusätzlich dafür sorgen, dass erzeugte Inhalte maschinenlesbar markiert sind. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt dafür eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft die Hersteller der Tools, nicht Sie als Nutzer.
Und was ist mit KI-Texten?
Texte, die mit KI erstellt werden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sind offenzulegen. Das gilt nicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und redaktionell verantwortet. Für die meisten Unternehmenstexte, also Leistungsbeschreibungen, Blogbeiträge oder Produkttexte, die jemand gegenliest und freigibt, entsteht daraus keine Kennzeichnungspflicht.
Checkliste für Ihre Website
- Hat Ihre Website einen Chatbot? Dann einen gut sichtbaren KI-Hinweis im Chatfenster ergänzen.
- Zeigen Sie realistische KI-Bilder oder -Videos von Personen, Orten oder Ereignissen? Dann direkt am Bild kennzeichnen.
- Werden Texte mit KI erstellt? Dann sicherstellen, dass ein Mensch sie prüft und freigibt.
- Den Einsatz von KI in der Datenschutzerklärung beschreiben, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Festhalten, wer im Team für diese Hinweise zuständig ist.
Ihr Team nutzt KI auch intern? Dann gehört die Schulungspflicht dazu, mehr in KI-Schulungspflicht nach Art. 4 AI Act.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.