Reine KI-Inhalte sind in Deutschland nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil das Urheberrecht eine menschliche Schöpfung voraussetzt. Das Amtsgericht München hat im Februar 2026 entschieden, dass KI-generierte Logos keinen Schutz genießen, auch wenn sie mit ausführlichen Prompts entstanden sind. Für Unternehmen heißt das: Andere dürfen solche Inhalte unter Umständen einfach übernehmen. Gleichzeitig können KI-Inhalte die Rechte anderer verletzen. Eine höchstrichterliche Klärung fehlt bisher.
Gehören mir meine KI-Bilder?
Nutzen dürfen Sie sie in der Regel, das regeln die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Tools. Schützen können Sie sie aber meist nicht. Im Fall vor dem Amtsgericht München (Az. 142 C 9786/25) wollte ein Kläger gegen die Übernahme seiner KI-Logos vorgehen und scheiterte, obwohl er die Logos mit vielen Prompts und Überarbeitungen erstellt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, zeigt aber die Richtung.
Für Ihre Marke heißt das: Erstellen Sie Logo und zentrale Markenelemente nicht allein mit KI. Ein Logo, das niemand schützen kann, kann jeder verwenden.
Darf ich fremde Fotos mit KI umgestalten?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im April 2026 in einem Eilverfahren entschieden (Az. I-20 W 2/26), dass ein KI-Bild, das auf einem fremden Unterwasserfoto beruhte, das Urheberrecht des Fotografen nicht verletzte. Entscheidend war, dass keine geschützten Gestaltungselemente übernommen wurden, nur das Motiv, und der Gesamteindruck genug Abstand hielt. Das ist kein Freibrief: Je näher das Ergebnis am Original liegt, desto größer ist das Risiko.
Können KI-Inhalte fremde Rechte verletzen?
Ja. Das Landgericht München I hat im November 2025 entschieden, dass OpenAI mit ChatGPT die Rechte an neun deutschen Liedtexten verletzt hat (Az. 42 O 14139/24). Die Texte waren im Modell gespeichert und konnten wiedergegeben werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für Sie als Nutzer heißt das: Wenn ein KI-Tool erkennbar fremde Texte, Figuren, Marken oder bekannte Bilder nachbildet, dürfen Sie das Ergebnis nicht einfach veröffentlichen.
Worauf sollten Sie bei KI-Content achten?
- Nutzungsbedingungen prüfen: Erlaubt das Tool die kommerzielle Nutzung, und in welchem Tarif?
- Keine echten Personen ohne Einwilligung: Realistische Bilder von echten Menschen berühren deren Recht am eigenen Bild.
- Keine fremden Marken und Figuren in Prompts oder Ergebnissen.
- Markenkern menschlich gestalten: Logo, Claim und zentrale Bildsprache sollten von Menschen stammen oder wesentlich von ihnen geprägt sein.
- Kennzeichnen, wo nötig: Realistische KI-Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen müssen nach dem AI Act gekennzeichnet werden, mehr in KI-Kennzeichnung auf der Website.
- Dokumentieren: Halten Sie fest, welches Tool und welchen Prompt Sie verwendet haben.
Welche Bild-KI sich wofür eignet, steht in KI-Bilder 2026.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die Rechtslage entwickelt sich gerade schnell. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.
Quellen
- Beyer Rechtsanwälte: AG München verneint Urheberrechtsschutz für KI-Logos (März 2026)
- Kanzlei Plutte: Aus Foto generiertes KI-Bild: Urheberrechtsverletzung?
- LTO: LG München I: GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Liedtexte
- Beyer Rechtsanwälte: Rechtsprechung zum KI-Recht in Deutschland