Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließen, einen Widerrufsbutton anbieten. Grundlage ist der neue § 356a BGB, der eine EU-Richtlinie umsetzt. Betroffen sind alle Angebote mit gesetzlichem Widerrufsrecht, egal wie groß das Unternehmen ist: Online-Shops, Buchungsseiten, Online-Formulare und Apps. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter.
Wer muss einen Widerrufsbutton anbieten?
Die Pflicht gilt, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Vertrag wird über eine Online-Oberfläche geschlossen, und die Kundin oder der Kunde hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Laut Verbraucherzentrale zählen dazu:
- Online-Shops und Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay
- Buchungsseiten für Termine, Kurse oder Veranstaltungen
- Online-Formulare, über die ein Vertrag zustande kommt
- Apps, in denen Kunden etwas bestellen oder abschließen
Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform spielen keine Rolle. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist nicht betroffen, weil es dort kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
- Beschriftung: eindeutig, etwa „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“. Ein Link mit dieser Beschriftung reicht, es muss kein Button sein. Ein Begriff wie „Kontakt“ genügt nicht.
- Sichtbarkeit: leicht zu finden und gut erkennbar, zum Beispiel durch Kontrast oder farbliche Hervorhebung.
- Verfügbarkeit: während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar, in der Regel 14 Tage.
- Kein Versteck: nicht hinter einer Registrierung oder einem Login und nicht von Pop-ups verdeckt. Ausnahme: Wenn schon der Vertragsschluss nur mit Login möglich war, darf auch der Widerruf einen Login verlangen.
Wie läuft der Widerruf ab?
Der Widerruf geschieht in zwei Schritten. Ein einziger Klick reicht nicht:
- Die Kundin identifiziert den Vertrag, etwa über Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.
- Sie bestätigt den Widerruf über eine zweite Schaltfläche, zum Beispiel „Widerruf bestätigen“.
Danach schickt das Unternehmen sofort eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit, etwa per E-Mail. Abfragen dürfen Sie nur das Nötige: Name, Angaben zum Vertrag und einen Weg für die Bestätigung. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend sein.
Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton?
Den Kündigungsbutton für laufende Verträge, etwa Abos, gibt es schon länger. Er beendet einen Vertrag für die Zukunft. Der Widerruf macht einen Vertrag rückwirkend ungültig. Beide Funktionen müssen auf der Website klar getrennt sein.
Checkliste für Ihre Website
- Prüfen Sie, ob über Ihre Website Verträge mit Verbrauchern zustande kommen, für die ein Widerrufsrecht gilt.
- Bauen Sie die Widerrufsfunktion mit eindeutiger Beschriftung gut sichtbar ein, zum Beispiel im Footer und im Kundenkonto.
- Richten Sie den Ablauf in zwei Schritten und die automatische Eingangsbestätigung ein.
- Passen Sie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung an.
- Testen Sie den Ablauf auf dem Handy, auch ohne Login.
Shopsysteme bringen die Funktion teils schon mit, Shopware etwa seit Version 6.7.9.0. Für WooCommerce oder Magento braucht es meist eine Erweiterung oder eine Anpassung.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026
- Noerr: Umsetzungsgesetz zum Widerrufsbutton veröffentlicht
- IHK Osnabrück: Widerrufsbutton seit 19.06.2026 Pflicht
- IT-Recht Kanzlei: Der Widerrufsbutton im Online-Handel